Studienfach im Studiengang Rechtspflege Diplom

Öffentliches Recht (grundständig)

Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.


Studieninhalte im Studiengang Rechtspflege Diplom

Schwerpunkte:

Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Kostenrecht, Strafrecht, Vollstreckungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht

Anmerkung der Hochschule:

Das Studium der Rechtspflege an der HWR Berlin bildet den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Sie erhalten einen Platz nach erfolgreich durchlaufenen Auswahlverfahren an den Oberlandesgerichten des jeweiligen Bundeslandes.

Als unabhängige Entscheider/in nehmen Rechtspfleger/innen bei Gericht neben Richter/innen und Vertreter/innen der Staatsanwaltschaft Aufgaben in der Justiz wahr. Als selbstständige Organe der Rechtspflege sind ihre Entscheidungen frei von Weisungen Dienstvorgesetzter und lediglich dem Gesetz unterworfen. Sie übernehmen die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben, z. B. die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, Tätigkeiten im Grundbuchamt, im Mahnverfahren und bei der Kostenfestsetzung.

Das Studium ist in sechs Semester gegliedert. Die ersten beiden Semester verbringen Studierende an der HWR Berlin am Fachbereich Rechtspflege um die die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Rechtsgebiete zu erlernen. Darauf folgen jeweils im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester). Zu Beginn der Ausbildung und mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt die Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Vorbereitungsdienstes wird regelmäßig im Oktober eines Jahres die Laufbahnprüfung abgelegt.

Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung kann optional ein Diplomierungsverfahren durchlaufen werden, nach dessen erfolgreichen Abschluss der akademische Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) von der Hochschule verliehen wird.

Wenn Sie sich für diesen Studiengang bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einstellungsbehörde (Link: siehe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen).

Hinweis: Intakes finden zum 01.10. und 01.04. (April nur für Studierende des Kammergerichts Berlin) statt.


Für Fragen zum Ablauf an der HWR wenden Sie sich bitte an Frau Hähnel (fb4@hwr-berlin.de).


Zugangsvoraussetzungen für Rechtspflege Diplom

Zulassungsmodus:

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen:

Der Studiengang Rechtspflege ist ist ein (interner) Studiengang. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Karriereportal bei den jeweiligen Einstellungsbehörden. Die Auswahl der Studienbewerber/innen wird von den Einstellungsbehörden vorgenommen, die auch die Eignungsfeststellung und das Einstellungsgespräch durchführen.

Die Einstellungsbehörden sind:
Berlin: Präsident des Kammergerichts
Website: https://www.berlin.de/youstiz/duales-studium/


Brandenburg: Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Website: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/

Sachsen-Anhalt: Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg
Website: https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/rechtspfleger/page

Studium ohne Abitur: Rechtspflege Diplom

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Rechtspflege Diplom

Semesterstart

Sommer- und Wintersemester

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-15.07.2026
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-15.07.2026
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.
Für Studiengänge am Fachbereich Duales Studium: Bewerbung nur bei den Partnerunternehmen möglich (ca. 1 Jahr vor Studienbeginn).
Für interne Studiengänge sind die Bewerbungszeiträume der Einstellungsbehörden maßgeblich.

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-15.07.2026
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.

Bewerbungsfrist zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Intakes finden zum 01.10. und 01.04. (April nur für Studierende des Kammergerichts Berlin) statt.
Für Bewerbende am Kammergericht Berlin:
Wintersemester 2026/2027: Bewerbungsfrist 01.04.-31.05.2026
Sommersemester 2027: Der Bewerbungszeitraum findet voraussichtlich im Herbst 2026 statt.

Für Bewerbende in Brandenburg und Sachsen-Anhalt: Es wird dringend gebeten, aktuelle Bewerbungsfristen bei den Einstellungsbehörden zu erfragen (siehe Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen)

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Bei den dualen und weiterbildenden Studiengängen teilweise ganzjähriger Studienbetrieb.

Hochschulweite Frist:
01.10.2026-11.02.2027
Bei den dualen und weiterbildenden Studiengängen teilweise ganzjähriger Studienbetrieb.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.12.2025-15.01.2026
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.
Für Studiengänge am Fachbereich Duales Studium: Bewerbung nur bei den Partnerunternehmen möglich (ca. 1 Jahr vor Studienbeginn).
Für interne Studiengänge sind die Bewerbungszeiträume der Einstellungsbehörden maßgeblich.

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
01.12.2025-15.01.2026
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.

Bewerbungsfrist zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
-30.10.2026
Intakes finden zum 01.10. und 01.04. (April nur für Studierende des Kammergerichts Berlin) statt.
Die Bewerbungsfrist ist bis zum 30.10. des laufenden Jahres für den Studienstart zum 01. Oktober des Folgejahres.
Die Bewerbungsfrist ist regelmäßig bis 30.04. des laufenden Jahres für den Studienstart zum 01. April des Folgejahres (Kammergericht Berlin).
Bewerbung: Ausschließlich bei den jeweiligen Einstellungsbehörden (siehe Zulassungs- und Zugangsvoraussetzungen).

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
01.04.2026-31.07.2026
Bei den dualen und weiterbildenden Studiengängen teilweise ganzjähriger Studienbetrieb.

Studienanbieter: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

  • Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften

  • Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Badensche Straße 52
  • 10825 Berlin
  • Berlin, Deutschland

Kontakt zur Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin


Studieren an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: Hochschule im Überblick

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) ist eine renommierte Bildungseinrichtung im Herzen der Hauptstadt, mit etwa 9.000 Studierenden. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und praxisorientiertes akademisches Profil aus, das Studierenden eine fundierte Ausbildung in Bereichen wie Wirtschaft, Recht und Sozialwissenschaften bietet. Besonders hervorzuheben ist die angestrebte internationale Ausrichtung sowie die moderne Campus-Struktur, die eine optimale Lernumgebung schafft. Mit einem starken Fokus auf angewandte Forschung und Kooperationen mit Unternehmen bereitet die HWR ihre Studierenden effizient auf die Herausforderungen der Berufswelt vor.


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