Studienfach im Studiengang Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen

Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (Staatsexamen)

Das grundständige Studienfach Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (Staatsexamen) vermittelt Kenntnisse in Erziehungswissenschaft und Didaktik sowie in beruflichen und allgemeinbildenden Lehrfächern. Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.

Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.

Der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst. Daneben ist ein mindestens einjähriges Praktikum mit einschlägiger Fachrelevanz oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen.


Studieninhalte im Studiengang Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

nur Erweiterungsfach


Zugangsvoraussetzungen für Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen

Zulassungsmodus:

Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC

Studium ohne Abitur: Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
13.10.2025-06.02.2026
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2026

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
13.04.2026-17.07.2026
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

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