Studienfach im Studiengang Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen
Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt an berufsbildenden/beruflichen Schulen/Berufskollegs (Staatsexamen) vermittelt Kenntnisse in Erziehungswissenschaft und Didaktik sowie in beruflichen und allgemeinbildenden Lehrfächern. Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.
Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.
Der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst. Daneben ist ein mindestens einjähriges Praktikum mit einschlägiger Fachrelevanz oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen.
Studieninhalte im Studiengang Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
nur Erweiterungsfach
Zugangsvoraussetzungen für Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Studium ohne Abitur: Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Beratungslehrkraft Lehramt an beruflichen Schulen
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
13.10.2025-06.02.2026
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2026
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
13.04.2026-17.07.2026
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.
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