Studienfach im Studiengang Beratungslehrkraft Lehramt an Grundschulen
Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt an Grundschulen vermittelt pädagogische sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse (in der Regel in mehreren Unterrichtsfächern). Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.
Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.
Die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) und der Masterabschluss berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.
Studieninhalte im Studiengang Beratungslehrkraft Lehramt an Grundschulen
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
Nur Erweiterungsfach.
Zugangsvoraussetzungen für Beratungslehrkraft Lehramt an Grundschulen
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Studium ohne Abitur: Beratungslehrkraft Lehramt an Grundschulen
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Beratungslehrkraft Lehramt an Grundschulen
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
-15.07.2026
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.
Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.
Hochschulweite Frist:
13.04.2026-17.07.2026
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.
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