Studienfach im Studiengang Deutsch als Zweitsprache Lehramt an Grundschulen

Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)

Das grundständige Studienfach Lehramt an Grundschulen vermittelt pädagogische sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse (in der Regel in mehreren Unterrichtsfächern). Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.

Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.

Die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) und der Masterabschluss berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.


Studieninhalte im Studiengang Deutsch als Zweitsprache Lehramt an Grundschulen

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

nur Erweiterungsfach.


Zugangsvoraussetzungen für Deutsch als Zweitsprache Lehramt an Grundschulen

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studium ohne Abitur: Deutsch als Zweitsprache Lehramt an Grundschulen

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Deutsch als Zweitsprache Lehramt an Grundschulen

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.07.2026
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei. Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei. Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die A

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