Studienfach im Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen Magister

Rechtswissenschaft (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.

Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.

Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.


Studieninhalte im Studiengang Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen Magister

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen


Zugangsvoraussetzungen für Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen Magister

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtswiss. vergleichbares Examen an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes

Studium ohne Abitur: Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen Magister

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen Magister

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommerse

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