Studienfach im Studiengang Ethik Lehramt für Sonderpädagogik

Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)

Das grundständige Studienfach Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik vermittelt Kenntnisse in ein bis zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (z.B. Schwerpunkt Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung) sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse in i.d.R. ein oder zwei Lehrfächern. Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.

Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.

Der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.


Studieninhalte im Studiengang Ethik Lehramt für Sonderpädagogik

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

nur Erweiterungsfach. Für den grundständigen Studiengang Lehramt Sonderschule besteht eine örtliche Zulassungsbeschränkung; Studienbeginn nur zum WS


Zugangsvoraussetzungen für Ethik Lehramt für Sonderpädagogik

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studium ohne Abitur: Ethik Lehramt für Sonderpädagogik

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Ethik Lehramt für Sonderpädagogik

Semesterstart

Sommer- und Wintersemester

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.07.2026
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren, siehe jeweilige Studiengangseite

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei. Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei. Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die A

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