Studienfach im Studiengang Kanonisches Recht Lizentiatenprüfung

Theologie - Katholische Theologie (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit, z.B. in Kirchengeschichte, christlicher Glaubenslehre oder Fundamentaltheologie und Dogmatik.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.

Theologie - Katholische Theologie gibt es auch als Teilzeitstudiengang.


Studieninhalte im Studiengang Kanonisches Recht Lizentiatenprüfung

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen


Zugangsvoraussetzungen für Kanonisches Recht Lizentiatenprüfung

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Hochschulexamen an einer Uni, Fach: Katholische Theologie o. Rechtswiss.; Latinum

Studium ohne Abitur: Kanonisches Recht Lizentiatenprüfung

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Kanonisches Recht Lizentiatenprüfung

Semesterstart

Sommer- und Wintersemester

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Postalisch bei der Studentenkanzlei.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Hochschulweite Frist:
13.04.2026-17.07.2026
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Immatrikulationstermine stehen noch nicht fest.
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Hochschulweite Frist:

Ggfls. abweichende Fristen für Eignungsprüfung, siehe jeweilige Studiengangseite

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommerse

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