Studienfach im Studiengang Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung

Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.

Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.


Studieninhalte im Studiengang Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

Zugang zum integrierten Studiengang Deutsch-Französisches Recht nach gesondertem Auswahlverfahren.


Zugangsvoraussetzungen für Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung

Zulassungsmodus:

Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Örtliches Auswahlverfahren mit dialogorientiertem Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung.

Studium ohne Abitur: Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bitte unter "Zugang, Zulassung" prüfen, ob die Aufnahme des Studiums zu einem Sommersemester möglich ist!

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Hochschulweite Frist:
13.04.2026-17.07.2026
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
-15.07.2026

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beträgt 17, die Vorlesungszeit des Sommersemesters 14 Kalenderwochen. Die Vorlesungszeit des Wintersemesters beginnt mit dem ersten Werktag der vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats Oktober, die des Sommersemesters mit dem ersten Werktag der drittletzten oder vorletzten vollen Kalenderwoche des Monats April.

Studienanbieter: LMU München

  • Universität

  • LMU München
  • Geschwister-Scholl-Platz 1
  • 80539 München
  • Bayern, Deutschland

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