Studienfach im Studiengang Technikrecht Master
Rechtswissenschaft (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.
Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.
Studieninhalte im Studiengang Technikrecht Master
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Zugangsvoraussetzungen für Technikrecht Master
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zulassungsvoraussetzungen:
abgeschlossenes Studium der Natur- und Ingenieurwissenschaften oder einer wirtschaftsingenieurwissenschaftlicher Richtung
Studium ohne Abitur: Technikrecht Master
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Technikrecht Master
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.07.2026-15.03.2027
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
01.07.2026-15.03.2027
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.07.2026-15.03.2027
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.07.2026-15.10.2026
Hochschulweite Frist:
01.07.2026-15.10.2026
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.07.2026
Hochschulweite Frist:
-15.10.2026
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
05.04.2027-16.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
keine Zulassungsbeschränkung
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.09.2026
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.09.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.09.2026
keine Zulassungsbeschränkung
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
-15.04.2027
Hochschulweite Frist:
-15.04.2027
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.04.2027
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
19.10.2026-12.02.2027
Studienanbieter: TU Bergakademie Freiberg
-
Universität
- TU Bergakademie Freiberg
- Akademiestraße 6
- 09599 Freiberg, Sachsen
- Sachsen, Deutschland
Kontakt zur TU Bergakademie Freiberg
- Telefon: 03731 390
- E-Mail: studienberatung@zuv.tu-freiberg.de
- Internet: tu-freiberg.de
Studieren an der TU Bergakademie Freiberg: Hochschule im Überblick
Die TU Bergakademie Freiberg, im Herzen von Freiberg, Sachsen, ist eine renommierte Hochschule mit etwa 6.500 Studierenden, die sich durch ihr interdisziplinäres und praxisorientiertes akademisches Profil auszeichnet. Besonders stark ist die Forschung in den Bereichen Rohstoffwissenschaften, Energietechnik und Umwelttechnik, was die Universität zu einem bedeutenden Standort für innovative Ansätze in der Rohstoffnutzung macht. Mit einer modernen Campus-Struktur fördert die Hochschule den persönlichen Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden. Zudem legt die TU Bergakademie Freiberg großen Wert auf internationale Kooperationen, um ihren Studierenden eine weltweite Perspektive zu bieten.