Studienfach im Studiengang Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Bachelor

Deutsch als Zweit-/Fremdsprache (grundständig)

Das grundständige Studienfach Deutsch als Zweit-/Fremdsprache vermittelt grundlegende wissenschaftliche und praktische Kenntnisse in deutscher Sprach- und Literaturwissenschaft, Landeskunde sowie Didaktik und Unterrichtspraxis. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.


Studieninhalte im Studiengang Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Bachelor

Schwerpunkte:

Deutsch als Fremdsprache/als Zweitsprache, Fremdsprachenunterricht, Interkulturelle Kommunikation, Interkulturelle Kompetenz, Mehrsprachigkeit, Unterrichtsinteraktion, Zweitsprachenerwerb


Zugangsvoraussetzungen für Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Bachelor

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Eignungsfeststellungsverfahren bei Wahl des Nebenfachs Anglistik/Amerikanistik.
Eignungsprüfung bei Wahl des Nebenfachs Kunstpädagogik.
Freiwilliger diagnostischer Einstufungstest in Französisch, Spanisch oder Italienisch bei Wahl des Nebenfachs Franko-, Ibero- oder Italo-Romanistik.

Studium ohne Abitur: Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Bachelor

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Bachelor

Semesterstart

Sommer- und Wintersemester

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
21.05.2026-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
21.05.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Einschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, we

Studienanbieter: Universität Augsburg

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  • Universitätsstraße 2
  • 86159 Augsburg, Bayern
  • Bayern, Deutschland

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