Studienfach im Studiengang Katholische Theologie Magister Theologiae
Theologie - Katholische Theologie (kirchlicher Abschluss/Magister Theologiae)
Das grundständige Studienfach Theologie - Katholische Theologie vermittelt wissenschaftliches Grundlagen- und Vertiefungswissen in Religionswissenschaft, Gotteslehre, Bibelkunde und Kirchengeschichte sowie Wissen in praktischer Theologie. Es führt zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
Im Anschluss an das Studium kann ein kirchlicher Vorbereitungsdienst erfolgen, der Voraussetzung für eine spätere Tätigkeit als katholischer Pfarrer ist.
Studieninhalte im Studiengang Katholische Theologie Magister Theologiae
Schwerpunkte:
Katholische Theologie
Anmerkung der Hochschule:
Kontaktstelle: KThF der Universität Augsburg
Ansprechpartner: Anne Grund
Hausanschrift: Universitätsstr. 10, 86159 Augsburg
Tel.: 0821 / 598-5818
Modularisierter Studiengang
Zugangsvoraussetzungen für Katholische Theologie Magister Theologiae
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studium ohne Abitur: Katholische Theologie Magister Theologiae
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Katholische Theologie Magister Theologiae
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
21.05.2027-15.07.2027
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
21.05.2027
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Einschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, we
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