Studienfach im Studiengang Physik Lehramt an Grundschulen
Lehramt an Grundschulen (Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt an Grundschulen vermittelt pädagogische sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse (in der Regel in mehreren Unterrichtsfächern). Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.
Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.
Die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) und der Masterabschluss berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.
Studieninhalte im Studiengang Physik Lehramt an Grundschulen
Schwerpunkte:
Physik
Zugangsvoraussetzungen für Physik Lehramt an Grundschulen
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studium ohne Abitur: Physik Lehramt an Grundschulen
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Physik Lehramt an Grundschulen
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
21.05.2027-15.07.2027
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.
Hochschulweite Frist:
21.05.2026-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
21.05.2027
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Einschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, we
Studienanbieter: Universität Augsburg
-
Universität
- Universität Augsburg
- Universitätsstraße 2
- 86159 Augsburg, Bayern
- Bayern, Deutschland
Kontakt zur Universität Augsburg
- Telefon: 0821 5980
- E-Mail: info@zsb.uni-augsburg.de
- Internet: www.uni-augsburg.de
Studieren an der Universität Augsburg: Hochschule im Überblick
Die Universität Augsburg, im Herzen von Augsburg, Bayern, beherbergt rund 20.000 Studierende und zeichnet sich durch ihr interdisziplinäres sowie praxisorientiertes akademisches Profil aus. Mit einem breiten Spektrum an Studiengängen, die von Sozialwissenschaften über Naturwissenschaften bis hin zu Wirtschaft und Rechtswissenschaften reichen, fördert die Hochschule eine starke Forschungsorientierung. Besonders bemerkenswert ist die moderne Campus-Struktur, die Raum für eine enge Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Forschenden bietet. Zudem pflegt die Universität internationale Partnerschaften, die ihren Studierenden vielfältige Möglichkeiten für Austausch und globale Perspektiven eröffnen.