Studienfach im Studiengang Rechtswissenschaft Staatsexamen

Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.

Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.


Studieninhalte im Studiengang Rechtswissenschaft Staatsexamen

Schwerpunkte:

Rechtswissenschaft


Zugangsvoraussetzungen für Rechtswissenschaft Staatsexamen

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studium ohne Abitur: Rechtswissenschaft Staatsexamen

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Rechtswissenschaft Staatsexamen

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
21.05.2027-15.07.2027
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
21.05.2027
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Einschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, we

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