Studienfach im Studiengang Religionslehre, evangelische Lehramt an Gymnasien

Lehramt an Gymnasien (grundständig außer Staatsexamen)

Das grundständige Studienfach Lehramt an Gymnasien vermittelt fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagenkenntnisse (i.d.R. in 2 Fachwissenschaften, die den künftigen Unterrichtsfächern entsprechen) sowie Kenntnisse in Bildungs- und Erziehungswissenschaften. Zudem erhält man eine schulpraktische Ausbildung.

Je nach Bundesland kann das Studienfach auch im Rahmen eines schulartübergreifenden Studiengangs erfolgen.

Das Lehramtsstudium führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master. Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigen die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) und der Masterabschluss.


Studieninhalte im Studiengang Religionslehre, evangelische Lehramt an Gymnasien

Schwerpunkte:

Evangelische Religionslehre


Zugangsvoraussetzungen für Religionslehre, evangelische Lehramt an Gymnasien

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studium ohne Abitur: Religionslehre, evangelische Lehramt an Gymnasien

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Religionslehre, evangelische Lehramt an Gymnasien

Semesterstart

Sommer- und Wintersemester

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/]

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-19.10.2026
Für zulassungsfreie Studiengänge ohne verpflichtendem Eignungsverfahren [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/eignungspruefungen/] und mit einem möglichem Studienbeginn zum Wintersemester ist die Beantragung von Einschreibung, Umschreibung oder Doppelstudium noch möglich, sofern die erforderlichen Unterlagen bis dahin vollständig vorliegen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs [www.uni-augsburg.de/de/studium/bewerbung/einschreibung/

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
21.05.2026-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Hochschulweite Frist:
21.05.2026-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Ein- und Umschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
21.05.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, wenn Sie bis dahin eine anerkannte deutsche Sprachprüfung auf dem erforderlichen Niveau nachweisen und kein Studienkolleg benötigen. Die Beantragung der Einschreibung nach erhaltenem Zulassungsbescheid ist noch bis zum 19.10.2026 möglich.

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bewerbungen für Studiengänge ohne NC (ohne Zulassungsbeschränkung) und ohne Eignungsfeststellungsverfahren können auch nach dem 15. Juli 2026 bis spätestens Mitte September 2026 eingereicht werden, we

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