Studienfach im Studiengang Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung Master of Laws, LL.M.

Rechtswissenschaft (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.

Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.

Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.


Studieninhalte im Studiengang Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung Master of Laws, LL.M.

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

Der Masterstudiengang kann den in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union graduierten Jurist/inn/en als Vorbereitung für die Niederlassung als europäische Rechtanwält/inn/e/n nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 09.03.2000 (BGBl. S, 182) dienen.


Zugangsvoraussetzungen für Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung Master of Laws, LL.M.

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschl. rechtswiss. Hochschulstudium.

Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzung.

Studium ohne Abitur: Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung Master of Laws, LL.M.

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung Master of Laws, LL.M.

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
07.04.2026-17.07.2026

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Hochschulweite Frist:

Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge abweichende Fristen gelten können siehe : www.uni-saarland.de/studium/bewerbung/master.html

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027

Studienanbieter: Universität des Saarlandes

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  • Universität des Saarlandes
  • Campus
  • 66123 Saarbrücken
  • Saarland, Deutschland

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