Studienfach im Studiengang Sonder- und Integrationspädagogik Master of Arts
Rehabilitations-, Sonderpädagogik (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das kann z.B. Sehbehindertenpädagogik sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rehabilitations-, Sonderpädagogik abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Rehabilitations-, Sonderpädagogik gibt es auch als Lehramts- und Teilzeitstudiengang.
Studieninhalte im Studiengang Sonder- und Integrationspädagogik Master of Arts
Schwerpunkte:
Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung, Pädagogik für Menschen mit Lernbeeinträchtigungen, Pädagogik für Menschen mit Störingen in der Sprache und der Kommunikation, Pädagogik für Menschen mit Störungen im emotionalen und sozialen Verhalten
Zugangsvoraussetzungen für Sonder- und Integrationspädagogik Master of Arts
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zulassungsvoraussetzungen:
- mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgeschlossener einschlägiger Bachelor-, Master-, Diplom- oder Magisterstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (z. B. Förder-, Sonder-, Integrations- oder Sozialpädagogik);
- Zulassung von Absolventen anderer Studiengänge möglich:
a) sofern eine Befürwortung des Zugangs durch zwei im Studiengang prüfungsberechtigte Hochschullehrer oder promovierte Dozenten erfolgt oder
b) sofern eine einschlägige berufliche Erfahrung von mindestens 12 Monaten Dauer nachgewiesen wird, kann eine Zulassung mit einer Auflage erteilt werden
Studium ohne Abitur: Sonder- und Integrationspädagogik Master of Arts
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Sonder- und Integrationspädagogik Master of Arts
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.01.2026-15.07.2026
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.01.2026-15.07.2026
Hochschulweite Frist:
01.01.2026-15.07.2026
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.01.2026
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
12.10.2026-06.02.2027
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.03.2027
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.03.2027
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.03.2027
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.03.2027
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
05.04.2027-10.07.2027
Studienanbieter: Universität Erfurt
-
Universität
- Universität Erfurt
- Nordhäuser Straße 63
- 99089 Erfurt
- Thüringen, Deutschland
Kontakt zur Universität Erfurt
- Telefon: 0361 7370
- E-Mail: allgemeinestudienberatung@uni-erfurt.de
- Internet: www.uni-erfurt.de
Studieren an der Universität Erfurt: Hochschule im Überblick
Die Universität Erfurt, gelegen im malerischen Herzen der Landeshauptstadt Thüringens, bietet ein interdisziplinäres und forschungsstarkes Studienumfeld mit rund 5.800 Studierenden. Die Hochschule zeichnet sich durch ihre praxisorientierte Lehre und ein breites Spektrum an Studiengängen, vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften, aus. Besondere Merkmale sind die ansprechende Campus-Struktur und die internationale Ausrichtung, die durch zahlreiche Austauschprogramme und Kooperationen mit ausländischen Universitäten gestärkt wird. Damit fördert die Universität nicht nur akademisches Wissen, sondern auch interkulturelle Kompetenzen ihrer Studierenden.