Studienfach im Studiengang Moving Cultures - Transcultural Encounters Master of Arts

Allgemeine und vergleichende Kulturwissenschaft (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.

Das können z.B. europäische Kultur, Weltkultur, vergleichende Kulturwissenschaft, Kulturvermittlung oder Kultur und Theologie sein.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.

Allgemeine und vergleichende Kulturwissenschaft gibt es auch als Fern- oder Teilzeitstudiengang.


Studieninhalte im Studiengang Moving Cultures - Transcultural Encounters Master of Arts

Schwerpunkte:

Formen des medialen Transfers und der Translatio, Fremdsprachliche Kommunikation, interdisziplinären Perspektive auf Phänomene des Kulturkontakts innerhalb der anglophonen, frankophonen und hispano­phonen Welt, Kulturen, Sprachen und Literaturen im Kontakt, Kulturkontakt und Kulturkonflikt, Kultur- und Literaturwissenschaften, Repräsentationen transkultureller Praktiken und Lebenswelten, Sprachen, Literatur, Medien, Kultur

Anmerkung der Hochschule:

Bewerbungsfrist
01.04. - 15.06.

Inkrafttreten zum Wintersemester 2025/26: (1) Die Zulassung für den Masterstudiengang Moving Cultures setzt Kenntnisse des Englischen und Französischen oder Italienischen oder Spanischen oder Portugiesischen voraus (für Näheres siehe Absatz 3). Das Sprachniveau richtet sich nach der Wahl der Hauptsprache (für Näheres siehe Absatz 3). Eine Studiensprache muss Englisch sein. Da der Studiengang MCTE ein ausschließlich fremdsprachiger Studiengang ist, benötigen Studierende keinen Nachweis von Deutschkenntnissen. [...] (3) Für die Sprachkenntnisse, die zur Bewerbung nachgewiesen werden müssen, werden folgende Mindestanforde-rungen verlangt:
• Bewerberinnen und Bewerber, die Englisch als Hauptsprache wählen, müssen Sprachkenntnisse des Engli-schen auf Niveau C1 nachweisen. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse des Französischen oder Spani-schen oder Italienischen oder Portugiesischen auf Niveau B2 nachzuweisen.
• Bewerberinnen und Bewerber, die Französisch als Hauptsprache wählen, müssen Sprachkenntnisse des Französischen auf Niveau C1 nachweisen. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse des Englischen auf Ni-veau B2 nachzuweisen.
• Bewerberinnen und Bewerber, die Italienisch als Hauptsprache wählen, müssen Sprachkenntnisse des Ita-lienischen auf Niveau B2 nachweisen. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse des Englischen auf Niveau B2 nachzuweisen.
• Bewerberinnen und Bewerber, die Spanisch als Hauptsprache wählen, müssen Sprachkenntnisse des Spa-nischen auf Niveau B2 nachweisen (DELE B2). Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse des Englischen auf Niveau B2 nachzuweisen.
• Bewerberinnen und Bewerber, die Portugiesisch als Hauptsprache wählen, müssen Sprachkenntnisse des Portugiesischen auf dem Niveau B2 nachweisen. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse des Englischen auf Niveau B2 nachzuweisen.
(4) Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden wie folgt nachgewiesen:
• Für das Englische erfolgt der Nachweis durch ein abgeschlossenes Studium des Bachelorstudiengangs English Studies oder American Studies (Haupt- oder Nebenfach) oder des Lehramtsstudiengangs Englisch (L3) an der Goethe-Universität, ein abgeschlossenes Studium äquivalenter anglistischer oder amerikanisti-scher Studiengänge anderer Hochschulen, oder durch einen standardisierten Test, aus dem das Niveau C1 bzw. B2 klar ersichtlich ist (z. B. TOEFL) und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
• Für das Französische erfolgt der Nachweis durch ein abgeschlossenes Studium des Bachelorstudiengangs Romanistik (Haupt- oder Nebenfach), des Lehramtsstudiengangs Französisch (L3) oder der romanistischen Magisterstudiengänge (Haupt- und Nebenfach) an der Goethe-Universität, ein abgeschlossenes Studium äquivalenter romanistischer Studiengänge anderer Hochschulen oder durch einen standardisierten Franzö-sischtest, aus dem das Niveau C1 (z. B. DALF) bzw. B2 (DELF) klar ersichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
• Für das Italienische erfolgt der Nachweis durch ein abgeschlossenes Studium des Bachelorstudiengangs Romanistik (Haupt- oder Nebenfach), des Lehramtsstudiengangs Italienisch (L3) oder der romanistischen Magisterstudiengänge (Haupt- und Nebenfach) an der Goethe-Universität, ein abgeschlossenes Studium äquivalenter romanistischer Studiengänge anderer Hochschulen oder durch einen standardisierten Italie-nischtest (z. B. CILS), aus dem das Niveau B2 klar ersichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
• Für das Spanische erfolgt der Nachweis durch ein abgeschlossenes Studium des Bachelorstudiengangs Romanistik (Haupt- oder Nebenfach), des Lehramtsstudiengangs Spanisch (L3) oder der romanistischen Magisterstudiengänge (Haupt- und Nebenfach) an der Goethe-Universität, ein abgeschlossenes Studium äquivalenter romanistischer Studiengänge anderer Hochschulen oder durch einen standardisierten Spa-nischtest (z. B. DELE), aus dem das Niveau B2 klar ersichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
• Für das Portugiesische erfolgt der Nachweis durch ein abgeschlossenes Studium des Bachelorstudien-gangs Romanistik (Haupt- oder Nebenfach) an der Goethe-Universität, des Lehramtsstudiengangs Portu-giesisch oder der romanistischen Magisterstudiengänge (Haupt- und Nebenfach) an der Goethe-Universität, ein abgeschlossenes Studium äquivalenter romanistischer Studiengänge anderer Hochschulen oder durch einen standardisierten Portugiesischtest (z. B. CAPLE/DIPLE), aus dem das Niveau B2 klar er-sichtlich ist und der zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse können auch durch eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung nachgewiesen werden.
Abiturzeugnisse werden in keinem Fall als Sprachnachweise anerkannt.
Übersicht über die erforderlichen Punkte bzw. Noten:
Englisch: TOEFEL: Internet based: 110 für C1, 87-109 für B2; Computer based: 270 für C1, 230-267 für B2; Paper based: mindestens 637 für C1, mindestens 570 für B2; anderer standardisierter Test; IELTS: 7,0 für C1, 6,5 für B2
Französisch: DALF: bestanden (je Prüfungsteil mind. 5 Punkte; insgesamt 50 von 100 Punkten) für C1, DELF: bestanden (je Prüfungsteil mind. 5 Punkte; insgesamt 50 von 100 Punkten) für B2
Italienisch: CILS (oder auch CELI oder PLIDA): bestanden (insgesamt 70 von 100 Punkten) für B2
Spanisch: DELE: mind. 70 von 100 Punkten für B2
Portugiesisch: CAPLE/DIPLE: mind. 55% für B2


Zugangsvoraussetzungen für Moving Cultures - Transcultural Encounters Master of Arts

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen:

-Bachelorabschluss der Goethe-Universität in English Studies (Haupt- oder Nebenfach) oder Romanistik (Haupt- oder Nebenfach) oder mindestens gleichwertiger Abschluss einer deutschen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung oder mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung.
Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
-Sprachkenntnisse in Englisch sowie Französisch oder Spanisch, wobei eine Zielsprache gewählt wird.

Studium ohne Abitur: Moving Cultures - Transcultural Encounters Master of Arts

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Moving Cultures - Transcultural Encounters Master of Arts

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
13.04.2026-17.07.2026

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

gem. Zul.-Bescheid

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
01.04.2027-15.06.2027

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
01.04.2027

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-12.02.2027

Studienanbieter: Universität Frankfurt am Main

  • Universität

  • Universität Frankfurt am Main
  • Theodor-W.-Adorno-Platz 1
  • 60323 Frankfurt am Main
  • Hessen, Deutschland

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