Studienfächer im Studiengang Medienkulturwissenschaft Master of Arts
Medienwissenschaft (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das können z.B. Filmwissenschaft oder Medienmanagement sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Medienwissenschaft abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.
Medienwissenschaft gibt es auch als Teilzeitstudiengang.
Allgemeine und vergleichende Kulturwissenschaft (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das können z.B. europäische Kultur, Weltkultur, vergleichende Kulturwissenschaft, Kulturvermittlung oder Kultur und Theologie sein.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.
Allgemeine und vergleichende Kulturwissenschaft gibt es auch als Fern- oder Teilzeitstudiengang.
Studieninhalte im Studiengang Medienkulturwissenschaft Master of Arts
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zugangsvoraussetzungen für Medienkulturwissenschaft Master of Arts
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zulassungsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang "Medienkulturwissenschaft" ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelor-Abschlusses in einem der im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film angebotenen Studiengänge Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern- oder Beifach oder in einem vergleichbaren Studienfach medien-, kultur- oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit mindestens 30 LP im Bereich Medienkulturwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
Studium ohne Abitur: Medienkulturwissenschaft Master of Arts
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Medienkulturwissenschaft Master of Arts
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
09.11.2026-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
09.11.2026-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
09.11.2026-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Hochschulweite Frist:
12.04.2027-10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulweite Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Hochschulweite Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung be
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- Internet: www.uni-mainz.de
Studieren an der Universität Mainz: Hochschule im Überblick
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.