Studienfach im Studiengang Medienrecht Master of Laws
Rechtswissenschaft (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.
Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.
Studieninhalte im Studiengang Medienrecht Master of Laws
Schwerpunkte:
Datenschutz, Internationales Medienrecht, Internationales Privatrecht, IT-Vertragsrecht, Medienarbeitsrecht, Medienökonomie, Medienpolitik, Presse- und Rundfunkrecht, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht
Anmerkung der Hochschule:
Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Bewerbungen für das Wintersemester reichen Sie bitte bis zum 30. Juni,
Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 28. Februar ein.
Ein Einstieg zum Sommersemester ist für Volljuristen nach Absprache möglich.
Zugangsvoraussetzungen für Medienrecht Master of Laws
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zulassungsvoraussetzungen:
Erstes Juristisches Staatsexamen oder gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mind. vierjähriger Regelstudienzeit an einer deutschen oder ausländischen Hochschule und ist mind. ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder im juristischen Vorbereitungsdienst.
Bei Nichtvorliegen des genannten grundständigen Hochschulabschlusses erfolgt eine Zulassung auch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung
b. mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit und
c. Bestehen eines Eignungsgesprächs
Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Studium ohne Abitur: Medienrecht Master of Laws
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Medienrecht Master of Laws
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
09.11.2026-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
09.11.2026-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.12.2026-28.02.2027
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
Hochschulweite Frist:
09.11.2026-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.12.2026
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11.2019.
Hochschulweite Frist:
-04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Hochschulweite Frist:
12.04.2027-10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulweite Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.04.2027-15.05.2027
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-2
Studienanbieter: Universität Mainz
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Universität
- Universität Mainz
- Saarstraße 21
- 55122 Mainz am Rhein
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
Kontakt zur Universität Mainz
- Telefon: 06131 390
- E-Mail: zsb@uni-mainz.de
- Internet: www.uni-mainz.de
Studieren an der Universität Mainz: Hochschule im Überblick
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.