Studienfach im Studiengang Musik - Kirchenmusik Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)
Kirchenmusik (grundständig)
Das grundständige Studienfach Kirchenmusik vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in der sakralen Musikwissenschaft sowie künstlerische Fertigkeiten in Orgelspiel, Gesang und Dirigieren. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.
Es besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Kirchenmusiker bzw. zur Kirchenmusikerin zu absolvieren.
Studieninhalte im Studiengang Musik - Kirchenmusik Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)
Schwerpunkte:
Ensembleleitung, Liturgik, Orgel
Anmerkung der Hochschule:
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Zugangsvoraussetzungen für Musik - Kirchenmusik Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsvoraussetzungen:
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).
Studium ohne Abitur: Musik - Kirchenmusik Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Musik - Kirchenmusik Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.03..
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
16.11.2026-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:
Hochschulweite Frist:
01.09.2026-01.11.2026
Weitere Informationen unter: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Hochschulweite Frist:
12.04.2027-10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.09..
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:
Hochschulweite Frist:
01.02.2027-01.04.2027
Weitere Informationen unter: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 05.02.20
Studienanbieter: Universität Mainz
-
Universität
- Universität Mainz
- Saarstraße 21
- 55122 Mainz am Rhein
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
Kontakt zur Universität Mainz
- Telefon: 06131 390
- E-Mail: zsb@uni-mainz.de
- Internet: www.uni-mainz.de
Studieren an der Universität Mainz: Hochschule im Überblick
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.