Studienfach im Studiengang Musik - Musiktheorie Bachelor of Arts (Ein-Fach-Bachelor)

Musikwissenschaft (grundständig)

Das grundständige Studienfach Musikwissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche und praktische Kenntnisse in Musikwissenschaft, Musikethnologie, angewandter Musiktheorie und musikwissenschaftlichen Methoden. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.

Musikwissenschaft gibt es auch als Lehramtsstudiengang.


Studieninhalte im Studiengang Musik - Musiktheorie Bachelor of Arts (Ein-Fach-Bachelor)

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

Der Studiengang wird vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien erstmals zum Wintersemester 2022/23 angeboten.


Zugangsvoraussetzungen für Musik - Musiktheorie Bachelor of Arts (Ein-Fach-Bachelor)

Zulassungsmodus:

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen:

Bestehen der Eignungsprüfung

Studium ohne Abitur: Musik - Musiktheorie Bachelor of Arts (Ein-Fach-Bachelor)

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Musik - Musiktheorie Bachelor of Arts (Ein-Fach-Bachelor)

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.03..

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
16.11.2026-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:

Hochschulweite Frist:
01.09.2026-01.11.2026
Weitere Informationen unter: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027

Hochschulweite Frist:
12.04.2027-10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.09..

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:

Hochschulweite Frist:
01.02.2027-01.04.2027
Weitere Informationen unter: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 05.02.20

Studienanbieter: Universität Mainz

  • Universität

  • Universität Mainz
  • Saarstraße 21
  • 55122 Mainz am Rhein
  • Rheinland-Pfalz, Deutschland

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Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.


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