Studienfächer im Studiengang Musik - Oper und Konzert Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)

Gesang (grundständig)

Das grundständige Studienfach Gesang vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Musiktheorie und -geschichte sowie künstlerische Fertigkeiten in verschiedenen Gesangssparten und im Klavierspiel. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Sänger bzw. zur Sängerin zu machen.

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Musiktheater, Musical (grundständig)

Das grundständige Studienfach Musiktheater, Musical vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse über Musiktheater, -theorie und -geschichte sowie künstlerische Fertigkeiten in Schauspiel, Tanz und Gesang. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

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Korrepetition, Liedgestaltung (grundständig)

Das grundständige Studienfach Korrepetition, Liedgestaltung vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Musiktheorie und Musikpädagogik sowie künstlerische Fertigkeiten in Klavierspiel und Gesang, in der Probenleitung und in der Gestaltung von Gesangsdarbietungen. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

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Studieninhalte im Studiengang Musik - Oper und Konzert Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)

Schwerpunkte:

Chor, Gesang, Korrepetition, Vokalensemble

Anmerkung der Hochschule:

Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).


Zugangsvoraussetzungen für Musik - Oper und Konzert Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)

Zulassungsmodus:

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen:

Hochschulzugangsberechtigung gem. § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG:
Allgemeine Hochschulreife oder fachbezogene Studienberechtigung.

Abweichend davon reicht der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Besipiel Abschluss der Realschule) aus, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Eignungsprüfung in dem gewählten künstlerischen Hauptfach mit mindestens der Punktzahl 13 bestanden hat und die Eignungsprüfung insgesamt bestanden wurde.

Bestehen der Eignungsprüfung (siehe https://www.musik.uni-mainz.de/studium/bewerbung/).

Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (Niveau DSH-1-GERR oder Äquivalente) zu erbringen. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung.

Studium ohne Abitur: Musik - Oper und Konzert Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Musik - Oper und Konzert Bachelor of Music (Ein-Fach-Bachelor)

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.03..

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
16.11.2026-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:

Hochschulweite Frist:
01.09.2026-01.11.2026
Weitere Informationen unter: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027

Hochschulweite Frist:
12.04.2027-10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.09..

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:

Hochschulweite Frist:
01.02.2027-01.04.2027
Weitere Informationen unter: https://www.musik.uni-mainz.de/bewerbung/

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 05.02.20

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  • Universität Mainz
  • Saarstraße 21
  • 55122 Mainz am Rhein
  • Rheinland-Pfalz, Deutschland

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Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.


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