Studienfach im Studiengang Öffentliches Recht Bachelor of Arts (Zwei-Fächer-Bachelor)
Öffentliches Recht (grundständig)
Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.
Studieninhalte im Studiengang Öffentliches Recht Bachelor of Arts (Zwei-Fächer-Bachelor)
Schwerpunkte:
Jura, Öffentliches Recht
Anmerkung der Hochschule:
Öffentliches Recht ist im Rahmen des Zwei-Fächer-Bachelor (B.A.) nur als Beifach wählbar. Der Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Zugangsvoraussetzungen für Öffentliches Recht Bachelor of Arts (Zwei-Fächer-Bachelor)
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studium ohne Abitur: Öffentliches Recht Bachelor of Arts (Zwei-Fächer-Bachelor)
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Öffentliches Recht Bachelor of Arts (Zwei-Fächer-Bachelor)
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.06.2026-01.09.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.06.2026-01.09.2026
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
01.06.2026-01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-01.09.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
19.10.2026-13.02.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.12.2025-01.03.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.12.2025-01.03.2026
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. des entsprechenden Jahres. Beachten Sie zudem die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
16.11.2025-01.03.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-01.03.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
13.04.2026-11.07.2026
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
Studienanbieter: Universität Mainz
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Universität
- Universität Mainz
- Saarstraße 21
- 55122 Mainz am Rhein
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
Kontakt zur Universität Mainz
- Telefon: 06131 390
- E-Mail: zsb@uni-mainz.de
- Internet: www.uni-mainz.de
Studieren an der Universität Mainz: Hochschule im Überblick
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.