Studienfach im Studiengang Psychotherapie, psychologische Staatsexamen
Psychotherapie (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach Psychotherapie vertieft die theoretischen und praktischen Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach.
Es führt zu einem zweiten Hochschulabschluss und qualifiziert für die psychotherapeutische Prüfung.
Das Studium ist bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung für Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen geregelt.
Psychotherapie kann man auch als weiterbildenden Studiengang studieren.
Hinweis: Bis 01. September 2032 können auch Psychologische Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen über eine postgraduale Ausbildung im Anschluss an ein Studium der Psychologie die Approbation erhalten. Für den Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist das auch mit einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik möglich.
Studieninhalte im Studiengang Psychotherapie, psychologische Staatsexamen
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
3-jähriges Vollzeitstudium oder 5-jähriges Teilzeitstudium möglich; Staatliche Abschlussprüfung/Approbation und Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie;
Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Studiengang um einen weiterführenden Abschluss (Staatsexamen) handelt. Dieser Studiengang richtet sich nur an Diplom- und Masterabsolventen der Psychologie des alten Systems (Beginn des Studiums vor 01.09.2020). Entsprechend des Psychotherapeutengesetzes muss dieser Studiengang bis 2032 abgeschlossen sein (Härtefall 2035).
Zugangsvoraussetzungen für Psychotherapie, psychologische Staatsexamen
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
Zulassungsvoraussetzungen:
Diplom oder Master in Psychologie, der das Fach klinische Psychologie umfasst.
Studium ohne Abitur: Psychotherapie, psychologische Staatsexamen
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Psychotherapie, psychologische Staatsexamen
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.05.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.05.2026
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.05.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.05.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
19.10.2026-13.02.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.10.2026-15.11.2026
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.10.2026-15.11.2026
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
01.10.2026-15.11.2026
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.11.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
13.04.2026-11.07.2026
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 18.07.2026
Studienanbieter: Universität Mainz
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Universität
- Universität Mainz
- Saarstraße 21
- 55122 Mainz am Rhein
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
Kontakt zur Universität Mainz
- Telefon: 06131 390
- E-Mail: zsb@uni-mainz.de
- Internet: www.uni-mainz.de
Studieren an der Universität Mainz: Hochschule im Überblick
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.