Studienfach im Studiengang Rechtswissenschaft Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister Iuris)
Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte im Studiengang Rechtswissenschaft Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister Iuris)
Schwerpunkte:
Jura, Rechtsvergleich, Rechtswissenschaft
Anmerkung der Hochschule:
Aufnahme ab dem 2. Semester im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen). Eine vorherige Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist zwingend notwendig.
Zugangsvoraussetzungen für Rechtswissenschaft Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister Iuris)
Zulassungsmodus:
Keine Zulassung von Studienanfängern
Zulassungsvoraussetzungen:
Aufnahme ab dem 2. Semester im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen). Eine vorherige Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist zwingend notwendig.
Studium ohne Abitur: Rechtswissenschaft Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister Iuris)
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Rechtswissenschaft Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister Iuris)
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.03..
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
16.11.2026-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
12.04.2027-10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.09..
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
18.10.2027-12.02.2028
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 05.02.2028
Studienanbieter: Universität Mainz
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Universität
- Universität Mainz
- Saarstraße 21
- 55122 Mainz am Rhein
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
Kontakt zur Universität Mainz
- Telefon: 06131 390
- E-Mail: zsb@uni-mainz.de
- Internet: www.uni-mainz.de
Studieren an der Universität Mainz: Hochschule im Überblick
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.