Studienfach im Studiengang Zahnmedizin Staatsexamen
Zahnmedizin (grundständig)
Das grundständige Studienfach Zahnmedizin vermittelt wissenschaftliches und praktisches Grundlagenwissen in Zahnheilkunde, Medizin, Naturwissenschaften und Werkstoffkunde. Es führt zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (staatliche Prüfung).
Das Studium ist bundeseinheitlich durch die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt.
Studieninhalte im Studiengang Zahnmedizin Staatsexamen
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
Informationen zum Auswahlverfahren der Hochschule unter https://www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsverfahren-bundesweit-zulassungsbeschraenkt/.
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Zugangsvoraussetzungen für Zahnmedizin Staatsexamen
Zulassungsmodus:
bundesweite Zulassungsbeschränkung
Zulassungsvoraussetzungen:
Informationen zum Auswahlverfahren der Hochschule unter https://www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsverfahren-bundesweit-zulassungsbeschraenkt/.
Studium ohne Abitur: Zahnmedizin Staatsexamen
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Zahnmedizin Staatsexamen
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.03..
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.12.2026-15.01.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
16.11.2026-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Hochschulweite Frist:
12.04.2027-10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Bitte informieren Sie sich über die Studiensteckbriefe unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienangebot/, ob Ihr Studiengang in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist. Für zulassungsfreie höhere Fachsemester endet die Bewerbungsfrist am 01.09..
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
01.06.2027-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 05.02.2028
Hochschulweite Frist:
18.10.2027-12.02.2028
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 05.02.2028
Studienanbieter: Universität Mainz
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Universität
- Universität Mainz
- Saarstraße 21
- 55122 Mainz am Rhein
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
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- Telefon: 06131 390
- E-Mail: zsb@uni-mainz.de
- Internet: www.uni-mainz.de
Studieren an der Universität Mainz: Hochschule im Überblick
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, im malerischen Mainz am Rhein gelegen, zählt mit etwa 30.000 Studierenden zu den größten Universitäten Deutschlands. Sie zeichnet sich durch ein interdisziplinäres und forschungsstarkes akademisches Profil aus, wobei ein besonderer Fokus auf praxisorientierten Lehrformaten liegt. Die attraktive Campus-Struktur fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen, während zahlreiche internationale Programme und Partnerschaften eine globale Perspektive in das Studium integrieren. Zudem sind die Schwerpunkte in den Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften und Medienwissenschaften besonders hervorzuheben.