Studienfach im Studiengang Immobilienrecht Master of Laws

Rechtswissenschaft (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.

Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.

Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.


Studieninhalte im Studiengang Immobilienrecht Master of Laws

Schwerpunkte:

Immobilienwirtschaftsrecht

Anmerkung der Hochschule:

nächster Studienbeginn: Wintersemester 2026/27


Zugangsvoraussetzungen für Immobilienrecht Master of Laws

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
• Staatsexamen
• Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss (Abschluss unter den besten 50 % aller Absolventinnen und Absolventen) an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden.
Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:
• Fächergruppe: Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften
• Studienbereich: Wirtschaftswissenschaften
Erforderliche minimale Sprachkenntnisse:
• DSH-2 (Deutsch)
Erforderliche Praxiserfahrung
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung,: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften

Studium ohne Abitur: Immobilienrecht Master of Laws

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Immobilienrecht Master of Laws

Semesterstart

Sommer- und Wintersemester

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.08.2026-15.09.2026

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.05.2026-15.07.2026
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September:
www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
01.05.2026-15.07.2026
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2026 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.- 31.05.2026 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Vorlesungszeit bitte bei der Kontaktstelle erfragen! Studienbeginn immer im Wintersemester.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.02.2027-15.03.2027

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.01.2027
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.01.2027
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. ( bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.
Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bei einigen Studiengängen wird eine Frist zwecks Einreichens der Einschreibunterlagen zum Sommersemester bis zum 15.03. (bzw. bis zum 15.09. zu einem Wintersemester ) eingeräumt.
Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai: www.uni-muenster.de/bewerbung.

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
05.04.2027-16.07.2027

Studienanbieter: Universität Münster

  • Universität

  • Universität Münster
  • Schlossplatz 2
  • 48149 Münster, Westfalen
  • Nordrhein-Westfalen, Deutschland

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