Studienfächer im Studiengang European Film Business and Law LL.M Master of Laws
Wirtschaftsrecht (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das können z.B. Themenbereiche wie Unternehmens- und Steuerrecht oder Versicherungsrecht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum des Wirtschaftsrechts abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Wirtschaftsrecht gibt es auch als dualen, Fern- oder Teilzeitstudiengang.
Medienwirtschaft, -management (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach Medienwirtschaft, -management vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit, z.B. in Medienökonomie, Medieninformatik und Medienkultur.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Das Studienfach kann als dualer Studiengang studiert werden.
Medienproduktion gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.
Studieninhalte im Studiengang European Film Business and Law LL.M Master of Laws
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
Kooperationsstudiengang der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg "Konrad Wolf" und des Erich Pommer Instituts. Immatrikulation an der Universität Potsdam.
Zugangsvoraussetzungen für European Film Business and Law LL.M Master of Laws
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zulassungsvoraussetzungen:
Erstabschluss: erste juristische Prüfung oder LL.B mit mindestens 180 Leistungspunkten
oder ein wirtschaftswissenschaftliches Ein-Fach-Studium bzw. rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Zwei-Fach-Studium (jeweils mit mindestens 180 Leistungspunkten), soweit juristische Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten oder einschlägige Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden.
Erforderliche Englischkenntnisse: Stufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Studium ohne Abitur: European Film Business and Law LL.M Master of Laws
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für European Film Business and Law LL.M Master of Laws
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Bewerbung über das Büro des Studiengangs beim Erich Pommer Institut.
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.08.2026
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
Bewerbung über das Büro des Studiengangs beim Erich Pommer Institut.
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.08.2026
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Bewerbung über das Büro des Studiengangs beim Erich Pommer Institut.
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.08.2026
Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein FS beantragen, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Bewerbung über das Büro des Studiengangs beim Erich Pommer Institut.
Hochschulweite Frist:
-15.08.2026
Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein FS beantragen, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Siehe Internetseite des Studienganges. Keine Bewerbung im 1. FS möglich.
Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.02.2027
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
Siehe Internetseite des Studienganges. Keine Bewerbung im 1. FS möglich.
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.02.2027
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Siehe Internetseite des Studienganges. Keine Bewerbung im 1. FS möglich.
Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.02.2027
Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein Fachsemester beantragen, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/f
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