Studienfächer im Studiengang Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management LL.M Master of Laws
Medienwirtschaft, -management (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach Medienwirtschaft, -management vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit, z.B. in Medienökonomie, Medieninformatik und Medienkultur.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Das Studienfach kann als dualer Studiengang studiert werden.
Medienproduktion gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.
Rechtswissenschaft (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.
Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.
Studieninhalte im Studiengang Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management LL.M Master of Laws
Schwerpunkte:
Digitalisierung, Medienrecht
Anmerkung der Hochschule:
Kooperationsstudiengang der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg "Konrad Wolf" und des Erich Pommer Instituts. Immatrikulation an der Universität Potsdam.
Zugangsvoraussetzungen für Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management LL.M Master of Laws
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zulassungsvoraussetzungen:
Erstabschluss: erste juristische Prüfung oder LL.B mit mindestens 180 Leistungspunkten
oder ein wirtschaftswissenschaftliches Ein-Fach-Studium bzw. rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Zwei-Fach-Studium (jeweils mit mindestens 180 Leistungspunkten), soweit juristische Studienleistungen im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten oder einschlägige Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden.
Bewerberinnen bzw. Bewerber, die nicht Deutsche sind, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der Stufe C1 des GER entsprechen.
Studium ohne Abitur: Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management LL.M Master of Laws
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Medienrecht und -management - Digital Media Law and Management LL.M Master of Laws
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Siehe Internetseite des Studienganges.
Zum Sommersemester ist keine Bewerbung im 1. FS möglich!
Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.02.2027
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
Siehe Internetseite des Studienganges.
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.02.2027
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Siehe Internetseite des Studienganges.
Zum Sommersemester ist keine Bewerbung im 1. FS möglich!
Hochschulweite Frist:
01.11.2026-15.02.2027
Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein Fachsemester beantragen, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Siehe Internetseite des Studienganges.
Zum Sommersemester ist keine Bewerbung im 1. FS möglich!
Hochschulweite Frist:
-15.02.2027
Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein Fachsemester beantragen, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
12.04.2027-23.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Bewerbung über das Büro des Studiengangs beim Erich Pommer Institut.
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.08.2026
Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
Bewerbung über das Büro des Studiengangs beim Erich Pommer Institut.
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.08.2026
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Bewerbung über das Büro des Studiengangs beim Erich Pommer Institut.
Hochschulweite Frist:
01.04.2026-15.08.2026
Falls bereits Leistungen vorliegen, bitte vor der Bewerbung beim Fach eine Einstufung in ein FS beantragen, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masters
Studienanbieter: Universität Potsdam
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Universität
- Universität Potsdam
- Am Neuen Palais 10
- 14469 Potsdam
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Kontakt zur Universität Potsdam
- Telefon: 0331 9770
- E-Mail: studienberatung@uni-potsdam.de
- Internet: www.uni-potsdam.de
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