Studienfach im Studiengang Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang Erste juristische Prüfung

Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)

Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.

Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.


Studieninhalte im Studiengang Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang Erste juristische Prüfung

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

Förderprogramm: DFH, Erasmus


Zugangsvoraussetzungen für Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang Erste juristische Prüfung

Zulassungsmodus:

Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Zunächst muss die Bewerbung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) erfolgen.
Wenn Interesse am Deutsch-Französischen Studiengang besteht, bewerben Sie sich bitte gleich nach der Zulassung für Rechtswissenschaft (1. juristische Prüfung) bei der Juristischen Fakultät der Uni Potsdam für den Deutsch-Französischen Studiengang. Dabei müssen ausreichende Französischkenntnisse nachgewiesen werden (siehe http://www.jura-potsdam-paris.de/index.php).

Studium ohne Abitur: Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang Erste juristische Prüfung

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Rechtswissenschaft Deutsch-Französischer Studiengang Erste juristische Prüfung

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.

Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
15.02.2027
Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Hochschulweite Frist:
-15.03.2027
Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
12.04.2027-23.07.2027

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Kontaktangaben und Formulare dazu finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Kontaktangaben und Formulare dazu finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-15.07.2026

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
01.06.2026-15.07.2026
Frist gilt nur fürs 1. Fachsemester. Eine Immatrikulation im höheren FS kann in der Frist 15.8.-15.9. erfolgen.
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen!
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  • Am Neuen Palais 10
  • 14469 Potsdam
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