Studienfach im Studiengang Religionswissenschaft Zwei-Fach-Bachelor

Religionswissenschaft (grundständig)

Das grundständige Studienfach Religionswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in der Geschichte und Gegenwart verschiedener Religionen und Kulturen. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.


Studieninhalte im Studiengang Religionswissenschaft Zwei-Fach-Bachelor

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

Fach wählbar im Zwei-Fach-Bachelor im Umfang von 90 LP (Fach 1) oder im Umfang von 60 LP (Fach 2).
Angaben zu Kombinationsmöglichkeiten: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/studienangebot/bachelor/zwei-fach-bachelor.html


Zugangsvoraussetzungen für Religionswissenschaft Zwei-Fach-Bachelor

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studium ohne Abitur: Religionswissenschaft Zwei-Fach-Bachelor

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Religionswissenschaft Zwei-Fach-Bachelor

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.

Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
15.02.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Hochschulweite Frist:
-15.03.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
12.04.2027-23.07.2027

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Kontaktangaben und Formulare dazu finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Kontaktangaben und Formulare dazu finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Eine Einstufung ist auch für eine Immatrikulation im 1.FS erforderlich, wenn Sie zuvor

Studienanbieter: Universität Potsdam

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  • Universität Potsdam
  • Am Neuen Palais 10
  • 14469 Potsdam
  • Brandenburg, Deutschland

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