Studienfächer im Studiengang Spanisch (lehramtsbezogen) Bachelor-lehramtsbezogen
Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I (grundständig außer Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt für Schularten der Sekundarstufe I vermittelt pädagogische sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagenkenntnisse (i.d.R. in mehreren Unterrichtsfächern). Zudem erhält man eine schulpraktische Ausbildung.
Ein Lehramtsstudium führt je nach Bundesland entweder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master oder zum Abschluss Staatsexamen. Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigen der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens).
Lehramt an Gymnasien (grundständig außer Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt an Gymnasien vermittelt fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagenkenntnisse (i.d.R. in 2 Fachwissenschaften, die den künftigen Unterrichtsfächern entsprechen) sowie Kenntnisse in Bildungs- und Erziehungswissenschaften. Zudem erhält man eine schulpraktische Ausbildung.
Je nach Bundesland kann das Studienfach auch im Rahmen eines schulartübergreifenden Studiengangs erfolgen.
Das Lehramtsstudium führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master. Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigen die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) und der Masterabschluss.
Studieninhalte im Studiengang Spanisch (lehramtsbezogen) Bachelor-lehramtsbezogen
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Zugangsvoraussetzungen für Spanisch (lehramtsbezogen) Bachelor-lehramtsbezogen
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studium ohne Abitur: Spanisch (lehramtsbezogen) Bachelor-lehramtsbezogen
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Spanisch (lehramtsbezogen) Bachelor-lehramtsbezogen
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Hochschulweite Frist:
15.02.2027-15.03.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
15.02.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Hochschulweite Frist:
-15.03.2027
Eine Immatrikulation fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation im höheren Fachsemester ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:
Hochschulweite Frist:
siehe: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/ep-efp.html
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
12.04.2027-23.07.2027
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Kontaktangaben und Formulare dazu finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation im höheren FS beantragt werden kann, muss eine Einstufung in ein höheres FS erfolgen! Kontaktangaben und Formulare dazu finden Sie unter https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen (bitte 6 Wochen dafür einplanen)
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
15.08.2026-15.09.2026
Achtung, bevor eine Immatrikulation
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Universität
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- 14469 Potsdam
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