Studienfach im Studiengang Deutsches Recht und Rechtsvergleichung Master of Laws

Rechtswissenschaft (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.

Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.

Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.


Studieninhalte im Studiengang Deutsches Recht und Rechtsvergleichung Master of Laws

Studieninhalte sind bitte über die Internetseiten bei der Hochschule zu erfragen.


Zugangsvoraussetzungen für Deutsches Recht und Rechtsvergleichung Master of Laws

Zulassungsmodus:

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen:

Eignungsverfahren:
- Juristischer Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss in einem Land außerhalb Deutschlands mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit (240 ECTS) mit mindestens der Note 2,5; die Umrechnung erfolgt nach der modifizierten bayerischen Formel.
- ggf. Deutschkenntnisse in Form der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit einem Gesamtergebnis von DSH-2 oder einen gleichwertigen Sprachnachweis

Studium ohne Abitur: Deutsches Recht und Rechtsvergleichung Master of Laws

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Deutsches Recht und Rechtsvergleichung Master of Laws

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://

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  • 93053 Regensburg
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