Studienfach im Studiengang Kriminologie und Gewaltforschung Master of Arts

Kriminologie (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.

Das können z.B. Jugendstrafrecht oder internationale Kriminologie sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Kriminologie abdecken.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Kriminologie gibt es auch als Teilzeitstudiengang.


Studieninhalte im Studiengang Kriminologie und Gewaltforschung Master of Arts

Studieninhalte sind bitte über die Internetseiten bei der Hochschule zu erfragen.

Anmerkung der Hochschule:

interdisziplinärer Masterstudiengang. Der Masterstudiengang wird von den nachfolgend genannten Fakultäten gemeinsam durchgeführt:
- Fakultät für Katholische Theologie
- Fakultät für Rechtswissenschaft
- Fakultät für Medizin
- Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften
- Fakultät für Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft
- Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
- Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin


Zugangsvoraussetzungen für Kriminologie und Gewaltforschung Master of Arts

Zulassungsmodus:

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen:

Nachweis eines Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses mit mindestens der Note 2,5 in einem geistes-, sozial-, oder naturwissenschaftlichen Fach oder mindestens 5,5 Punkten in der ersten oder zweiten juristischen Prüfung. Nachweis der studiengangspezifischen Eignung durch ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren, evtl. mit Auswahlgespräch.

Studium ohne Abitur: Kriminologie und Gewaltforschung Master of Arts

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Kriminologie und Gewaltforschung Master of Arts

Semesterstart

Wintersemester

Regelstudienzeit

4 Semester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Fristen für Auswahlgespräche und Eignungsprüfungen:

Hochschulweite Frist:
-22.06.2026
Das Eignungsverfahren wird einmal im Sommersemester durchgeführt. Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang Kriminologie und Gewaltforschung sind für das kommende Wintersemester schriftlich bis zum 22. Juni an die Fakultät für Rechtswissenschaft zu stellen.

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.

Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren.

Studienanbieter: Universität Regensburg

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  • Universität Regensburg
  • Universitätsstraße 31
  • 93053 Regensburg
  • Bayern, Deutschland

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