Studienfach im Studiengang Mehrsprachigkeit und Regionalität Master of Arts
Allgemeine und vergleichende Sprachwissenschaft (weiterführend)
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das können z.B. deutsche oder englische Sprachwissenschaft sein. Daneben gibt es auch Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Allgemeinen und vergleichenden Sprachwissenschaft abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.
Allgemeine und vergleichende Sprachwissenschaft gibt es auch als Teilzeitstudiengang.
Studieninhalte im Studiengang Mehrsprachigkeit und Regionalität Master of Arts
Studieninhalte sind bitte über die Internetseiten bei der Hochschule zu erfragen.
Schwerpunkte:
Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft, Linguistik
Anmerkung der Hochschule:
Der Studiengang ist forschungsorientiert, international und interdisziplinär.
Durch seinen Schwerpunkt Regionalität und einen integrierten einsemestrigen Auslandsaufenthalt an einer renommierten Partneruniversität ist er deutschlandweit einzigartig.
Zugangsvoraussetzungen für Mehrsprachigkeit und Regionalität Master of Arts
Zulassungsmodus:
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsvoraussetzungen:
Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Studienumfang im Fach Allgemeine Vergleichende Sprachwissenschaft, Anglistik/Amerikanistik, Germanistik, Romanistik, Slavistik oder einem verwandten Fach mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,50.
Mindestens 50 Leistungspunkte im sprachwissenschaftlichen Bereich und angrenzenden Gebieten.
Nachweis der studiengangspezifischen Eignung; dieser wird erbracht durch ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren.
Studium ohne Abitur: Mehrsprachigkeit und Regionalität Master of Arts
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Mehrsprachigkeit und Regionalität Master of Arts
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Weiterführende Studiengänge (Master) nur im Bereich der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
Eignungsverfahren in weiterführenden Studiengängen (Master) mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Fristen siehe Webseite des Studiengangs und siehe jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung.
Master in der Psychologie zweistufiges Verfahren: neben Eignungsverfahren auch örtliche Zulassungsbeschränkung
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Bewerbungsfrist zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
-30.06.2026
Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang Mehrsprachigkeit und Regionalität und zum Eignungsverfahren sind bis zum 30. Juni (Ausschlussfrist) an den Prüfungsausschuss zu stellen
Vorlesungszeit:
Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.
Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfrist für Eignungsverfahren und zu Besonderheiten bei Psychologie: siehe Webseiten der Studiengänge und jeweils geltende Prüfungs- und Studienordnung
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
Achtung: In den Masterstudiengängen der Psychologie (Start nur Wintersemester) ist das Eignungsverfahren zusätzlichen mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (NC) verknüpft.
Alle anderen Master an der Uni R sind ohne NC, aber mit Eignungsverfahren. Bewerbung erfolgt teilweise über Campus-Portal SPUR.
Alle Infos zu Bewerbungsfr
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Universität
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