Studienfach im Studiengang Russisch Lehramt an Gymnasien
Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt an Gymnasien vermittelt pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse (i.d.R. in 2 Fachwissenschaften, die den künftigen Unterrichtsfächern entsprechen). Zudem erhält man eine schulpraktische Ausbildung.
Je nach Bundesland kann das Studienfach auch im Rahmen eines schulartübergreifenden Studiengangs erfolgen.
Das Lehramtsstudium führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master. Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigen die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) und der Masterabschluss.
Studieninhalte im Studiengang Russisch Lehramt an Gymnasien
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Zugangsvoraussetzungen für Russisch Lehramt an Gymnasien
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studium ohne Abitur: Russisch Lehramt an Gymnasien
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Russisch Lehramt an Gymnasien
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterRegelstudienzeit
9 SemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2025
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.2025
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2025
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid!
Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
-15.07.2025
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid!
Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
13.10.2025-06.02.2026
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 sowie durch den 1. November 2025.
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet.
Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren.
Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/
Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben
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Universität
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