Studienfach im Studiengang Speech Communication and Rhetoric Master of Arts

Public Relations, Kommunikationsmanagement (weiterführend)

Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.

Das können z.B. Unternehmenskommunikation oder Multimediamanagement sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum des Public Relations, Kommunikationsmanagements abdecken.

Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.

Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.

Public Relations, Kommunikationsmanagement gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.


Studieninhalte im Studiengang Speech Communication and Rhetoric Master of Arts

Studieninhalte sind bitte über die Internetseiten bei der Hochschule zu erfragen.

Anmerkung der Hochschule:

Der Masterstudiengang richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die professionelle Kompetenz in mündlicher Kommunikation, Rhetorik und Sprecherziehung erwerben oder vertiefen möchten.


Zugangsvoraussetzungen für Speech Communication and Rhetoric Master of Arts

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Zulassungsvoraussetzungen:

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit oder vergleichbarem Studienumfang mit der Durchschnittsnote von mindestens befriedigend (3,00), mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung (Bewerber müssen Kompetenzen in mindestens zwei der folgenden Bereiche aufweisen: - Mitarbeiterführung/Personalverantwortung, - Projektleitung, - Tätigkeit im Bereich der Stimm- und Sprechbildung, z. B. im Schauspiel, Rundfunk, Film, - Befassung mit Kommunikationsmodellen, z. B. als Sprachwissenschaftler, - Tätigkeit im Bereich Gesprächsführung, z. B. durch Leitung von Meetings oder Teilnahme an Verhandlungen, - Tätigkeit im Bereich der Rederhetorik, z. B. durch Vortragstätigkeiten, - Tätigkeit im Bereich Konfliktmanagement, - Tätigkeit in der Stimm- und Sprachtherapie, - Vermittlung von kommunikativen Inhalten, z. B. als Lehrkraft), phoniatrische Bescheinigung über die medizinische Unbedenklichkeit der Aufnahme des Weiterbildungsstudiums

Studium ohne Abitur: Speech Communication and Rhetoric Master of Arts

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Speech Communication and Rhetoric Master of Arts

Semesterstart

Wintersemester

Regelstudienzeit

4 Semester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen:
Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/

Bewerbungsfrist zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
-15.11.2026
Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang sind bis zum 15. November an den Prüfungsausschuss zu stellen.

Vorlesungszeit:

Studiengangspezifische Frist:
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:

In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.

Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde.

Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und
hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html

Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde.
Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in

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