Studienfächer im Studiengang Tschechisch (Erweiterungsfach) Lehramt an Gymnasien
Slawistik - Ostslawistik (grundständig)
Das grundständige Studienfach Slawistik - Ostslawistik vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in der Sprache, Literatur und Kultur der ostslawischen und russischsprachigen Länder. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.
Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.
Slawistik - Ostslawistik gibt es auch als Lehramtsstudiengang.
Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt an Gymnasien vermittelt pädagogische, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse (i.d.R. in 2 Fachwissenschaften, die den künftigen Unterrichtsfächern entsprechen). Zudem erhält man eine schulpraktische Ausbildung.
Je nach Bundesland kann das Studienfach auch im Rahmen eines schulartübergreifenden Studiengangs erfolgen.
Das Lehramtsstudium führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master. Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigen die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) und der Masterabschluss.
Studieninhalte im Studiengang Tschechisch (Erweiterungsfach) Lehramt an Gymnasien
Studieninhalte sind bitte über die Internetseiten bei der Hochschule zu erfragen.
Schwerpunkte:
Fachdidaktik Tschechisch, Folgende Inhalte sind Bestandteil des Erweiterungsfaches Tschechisch:, Sprachausbildung Tschechisch, Tschechische Literaturwissenschaft, Tschechische Sprachwissenschaft
Anmerkung der Hochschule:
Tschechisch für Lehramt an Gymnasien ist nur als Erweiterungsfach studierbar.
Beim Studiengang Lehramt an Gymnasien werden zwei Unterrichtsfächer (vertieft studiert) kombiniert. Darüber hinaus wird der Studiengang durch das Erziehungswissenschaftliche Studium ergänzt. Tschechisch kann als zusätzliches Fach ("drittes Unterrichtsfach") gewählt werden.
Im Fall der Erweiterung des Studiums nach Art. 14 bis 17 und 19 BayLBG verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester,
Zugangsvoraussetzungen für Tschechisch (Erweiterungsfach) Lehramt an Gymnasien
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studium ohne Abitur: Tschechisch (Erweiterungsfach) Lehramt an Gymnasien
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Tschechisch (Erweiterungsfach) Lehramt an Gymnasien
Semesterstart
Sommer- und WintersemesterStudienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studieren/wege-ins-studium/zugang-bewerbung-und-einschreibung
Hochschulweite Frist:
-30.09.2026
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studieren/wege-ins-studium/zugang-bewerbung-und-einschreibung
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
-30.09.2026
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studieren/wege-ins-studium/zugang-bewerbung-und-einschreibung
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
-30.09.2026
In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9.
Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter: https://www.uni-regensburg.de/studieren/wege-ins-studium/zugang-bewerbung-und-einschreibung
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
-15.07.2026
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid!
Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/international/wege-nach-regensburg/studienabschluss-an-der-ur/zulassung-erhalten
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid!
Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/international/wege-nach-regensburg/studienabschluss-an-der-ur/zulassung-erhalten
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid!
Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/international/wege-nach-regensburg/studienabschluss-an-der-ur/zulassung-erhalten
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid!
Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren
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