Studienfach im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen
Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)
Das grundständige Studienfach Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik vermittelt Kenntnisse in ein bis zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (z.B. Schwerpunkt Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung) sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse in i.d.R. ein oder zwei Lehrfächern. Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.
Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.
Der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.
Studieninhalte im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen
Schwerpunkte:
Geistigbehindertenpädagogik, Lehramt, Lernbehindertenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik
Anmerkung der Hochschule:
Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen - bestehend aus Bildungswissenschaften, Sonderpädagogik inkl. zwei zu wählender sonderpädagogischer Fachrichtungen und einem zu wählenden allgemeinbildenden Unterrichtsfach
Zugangsvoraussetzungen für Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studium ohne Abitur: Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen
Nein
Studiendauer, Fristen und Termine für Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen
Semesterstart
WintersemesterStudienbeginn
nur Wintersemester
Fristen und Termine für das Wintersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Studiengangspezifische Frist:
www.uni-rostock.de Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Hochschulweite Frist:
01.06.2026-30.09.2026
www.uni-rostock.de Einschreibung in ein höheres Fachsemester
Einschreibfrist Hochschulwechsler:
Hochschulweite Frist:
01.06.2026-30.09.2026
www.uni-rostock.de Einschreibung in ein höheres Fachsemester
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
01.06.2026-30.09.2026
www.uni-rostock.de Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.05.2026-15.07.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte
Hochschulweite Frist:
01.05.2026-15.07.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Studiengangspezifische Frist:
01.05.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte
Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
12.10.2026-29.01.2027
Fristen und Termine für das Sommersemester:
Einschreibfrist Studienanfänger:
Hochschulweite Frist:
01.02.2027-31.03.2027
Details siehe www.uni-rostock.de Einschreibung in ein höheres Fachsemester
Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Hochschulweite Frist:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
Hochschulweite Frist:
Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte
Vorlesungszeit:
Hochschulweite Frist:
05.04.2027-16.07.2027
Studienanbieter: Universität Rostock
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Universität
- Universität Rostock
- Universitätsplatz 1
- 18055 Rostock
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Kontakt zur Universität Rostock
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- E-Mail: studium@uni-rostock.de
- Internet: www.uni-rostock.de
Studieren an der Universität Rostock: Hochschule im Überblick
Die Universität Rostock, im Herzen der hanseatischen Stadt Rostock gelegen, zählt zu den ältesten Universitäten Deutschlands und beherbergt etwa 12.000 Studierende. Mit ihrem interdisziplinären und forschungsstarken akademischen Profil bietet die Hochschule eine praxisorientierte Ausbildung in vielfältigen Fachrichtungen. Besonderheiten wie die moderne Campus-Struktur und ein starkes Engagement für internationale Kooperationen fördern ein dynamisches Lernumfeld. Schwerpunkte liegen unter anderem in den Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und den Sozialwissenschaften, was die Universität zu einem attraktiven Studienort für nationale und internationale Studierende macht.