Studienfach im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen

Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (Staatsexamen)

Das grundständige Studienfach Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik vermittelt Kenntnisse in ein bis zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen (z.B. Schwerpunkt Sehen oder körperliche und motorische Entwicklung) sowie fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse in i.d.R. ein oder zwei Lehrfächern. Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.

Es führt je nach Bundesland entweder zum Abschluss Staatsexamen oder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master.

Der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.


Studieninhalte im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen

Schwerpunkte:

Geistigbehindertenpädagogik, Lehramt, Lernbehindertenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik

Anmerkung der Hochschule:

Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen - bestehend aus Bildungswissenschaften, Sonderpädagogik inkl. zwei zu wählender sonderpädagogischer Fachrichtungen und einem zu wählenden allgemeinbildenden Unterrichtsfach


Zugangsvoraussetzungen für Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studium ohne Abitur: Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen 1. Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Förderschulen

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Studiengangspezifische Frist:
www.uni-rostock.de Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-30.09.2026
www.uni-rostock.de Einschreibung in ein höheres Fachsemester

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-30.09.2026
www.uni-rostock.de Einschreibung in ein höheres Fachsemester

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-30.09.2026
www.uni-rostock.de Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
01.05.2026-15.07.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte

Hochschulweite Frist:
01.05.2026-15.07.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
01.05.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-29.01.2027

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.02.2027-31.03.2027
Details siehe www.uni-rostock.de Einschreibung in ein höheres Fachsemester

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:

Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Details siehe www.uni-rostock.de Einschreibung für grundständige Studiengänge im 1. Fachsemester

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:

Die Aufnahme eines Studiums im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
siehe www.uni-rostock.de Internationale Studieninteressierte

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
05.04.2027-16.07.2027

Studienanbieter: Universität Rostock

  • Universität

  • Universität Rostock
  • Universitätsplatz 1
  • 18055 Rostock
  • Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

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