Studienfächer im Studiengang Praktische Philosophie Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik (grundständig außer Staatsexamen)

Das grundständige Studienfach Lehramt an Förderschulen/für Sonderpädagogik vermittelt Grundlagenkenntnisse in Bildungswissenschaft, Sonderpädagogik (z.B. Schwerpunkt Sehen oder geistige Entwicklung) sowie Fachwissenschaft und Fachdidaktik in i.d.R. ein oder zwei Lehrfächern. Es ist zudem eine schulpraktische Ausbildung.

Es führt je nach Bundesland entweder zu den gestuften Abschlüssen Bachelor und Master oder zum Abschluss Staatsexamen.

Der Masterabschluss und die erste Staatsprüfung (im Rahmen des Staatsexamens) berechtigen zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst.

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Philosophie, Ethik (grundständig)

Das grundständige Studienfach Philosophie, Ethik vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Ideengeschichte, Erkenntnistheorie und Logik sowie in wissenschaftlichen Arbeitsmethoden. Es führt zu einem ersten Hochschulabschluss.

Das Studienfach kann teilweise mit anderen Fächern kombiniert werden.

Philosophie, Ethik gibt es auch als Lehramtsstudiengang.

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Studieninhalte im Studiengang Praktische Philosophie Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen

Anmerkung der Hochschule:

Praktische Philosophie ist bei diesem Studiengang als zweites Fach (Optionalfach) wählbar.
Neben den Schwerpunkten 1 (Sonderpädagogik und inklusive Bildung) und 2 (Diagnostik und individuelle Förderung in der inklusiven Schule) ist das Fach Bildungswissenschaften Pflichtfach.


Zugangsvoraussetzungen für Praktische Philosophie Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Zulassungsmodus:

Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC

Studium ohne Abitur: Praktische Philosophie Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Nein


Studiendauer, Fristen und Termine für Praktische Philosophie Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Semesterstart

Wintersemester

Studienbeginn

nur Wintersemester

Fristen und Termine für das Wintersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-09.10.2026
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.06. bis 09.10.2026.

Einschreibfrist Hochschulwechsler:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-09.10.2026
Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge: 01.06. bis 09.10.2026.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-09.10.2026

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
01.06.2026-09.10.2026
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.06. bis 09.10.2026

Hochschulweite Frist:
01.06.2026-09.10.2026
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: 01.06. bis 09.10.2026

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Studiengangspezifische Frist:
01.05.2026
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.

Hochschulweite Frist:
-15.07.2026
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid;
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
12.10.2026-05.02.2027

Fristen und Termine für das Sommersemester:


Einschreibfrist Studienanfänger:

Hochschulweite Frist:
01.02.2027-02.04.2027
Der Zugang zu zulassungsfreien Studienangeboten erfolgt über die Online-Immatrikulation.

Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Hochschulweite Frist:
01.02.2027-02.04.2027
Der Zugang zu zulassungsfreien Studienangeboten erfolgt über die Online-Immatrikulation.

Bewerbungsfrist EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
01.02.2027-02.04.2027
Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.

Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:

Hochschulweite Frist:
-15.01.2027
Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal (www.uni-muenster.de/bewerbung).
Bewerbung um einen Platz im studienvorbereitenden Deutschkurs (DSH) Einstiegsniveau B1: jährlich vom 01. bis spätestens 30. November bzw. vom 01. bis spätestens 31. Mai : www.uni-muenster.de/bewerbung.

Vorlesungszeit:

Hochschulweite Frist:
05.04.2027-16.07.2027

Studienanbieter: Universität Münster

  • Universität

  • Universität Münster
  • Schlossplatz 2
  • 48149 Münster, Westfalen
  • Nordrhein-Westfalen, Deutschland

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